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   OLG Jena, 08.09.1994 - 1 U 407/93   

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https://dejure.org/1994,6056
OLG Jena, 08.09.1994 - 1 U 407/93 (https://dejure.org/1994,6056)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 (https://dejure.org/1994,6056)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. September 1994 - 1 U 407/93 (https://dejure.org/1994,6056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungsplanung; Genehmigungsplan; Genehmigungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Unter einem "fehlerhaften Zweckverband" versteht der Senat einen mangels konstitutiver Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach der Thüringer Rechtslage nicht wirksam entstandenen Zweckverband, der jedoch regelmäßig faktisch im Rechtsverkehr (zivilrechtlich wie öffentlich-rechtlich) als öffentlichrechtliche Körperschaft und als Hoheitsträger aufgetreten ist und angesehen wurde (teilweise auch bezeichnet als "faktischer Verband", so etwa ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - OLG-NL 1995, 105 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.10.1955 - 27 III 54 - BayVBl. 1956, 279; Pencereci-Bluhm, LKV 1998, 172 (173 ff.); vgl. hierzu auch Saugier, a. a. O., S. 99).

    Dabei werden auf die Beteiligung nicht rechtsfähiger öffentlich-rechtlicher Verbände im Privatrechtsverkehr die Grundsätze derjenigen zivilrechtlichen Kooperation angewendet, die weitestgehend mit der Struktur des öffentlich-rechtlichen Verbandes übereinstimmen - hinsichtlich der privatrechtlichen Betätigung entweder vergleichbar einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. einem nicht wirtschaftlichen Verein (so BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 384/98 - a. a. O.) oder einer Vor-GmbH bzw. einer fehlerhaften Gesellschaft (so etwa BGH, Urteil vom 28.03.1996 - VII ZR 228/94 - NJW-RR 1996, 853 und vorgehend ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - a.a.O.; LG Potsdam, Urteil vom 11.12.1996 - 4 O 427/95 - LKV1997, 430; Stuible-Treder, DÖV 1987, 58 ff.; vgl. hierzu auch Saugier, a. a. O., S. 80 ff. und 109 m. w. Nw.).

    Die Teilrechtsfähigkeit des Vorverbandes ist jedoch im Zivilrecht gerade betreffend die Vermögens- und Verpflichtungsfähigkeit anerkannt (vgl. nur ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994, a.a.O. und ihm nachgehend BGH, Urteil vom 28.03.1996, a.a.O.).

  • BGH, 28.03.1996 - VII ZR 228/94

    Rücktritt von einem Werkvertrag über Planungsleistungen wegen Zeitverzugs;

    Das Kreisgericht hat der Klage im wesentlichen stattgegeben, das Berufungsgericht, dessen Entscheidung im OLG-NL 1995, 105 veröffentlicht ist, hat sie abgewiesen.
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Dem entspricht die Rechtslage im Zivilrecht, wo ein rechtsfähig gewordener Zweckverband für die privatrechtlichen Verpflichtungen einzustehen hat, die er in seiner Gründungsphase eingegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.03.1996 - VII ZR 228/94 - NJW-RR 1996, 853 und vorgehend ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - OLG-NL 1995, 105; Kollhosser, NJW 1997, 3265 ff. [3270]; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172 ff. [173]).
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    "Unter einem "fehlerhaften Zweckverband" versteht der Senat einen mangels konstitutiver Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach der Thüringer Rechtslage nicht wirksam entstandenen Zweckverband, der jedoch regelmäßig faktisch im Rechtsverkehr (zivilrechtlich wie öffentlich-rechtlich) als öffentlich-rechtliche Körperschaft und als Hoheitsträger aufgetreten ist und angesehen wurde (teilweise auch bezeichnet als "faktischer Verband", so etwa ThürOLG, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - OLG-NL 1995, 105 ff.; BayVGH, Urteil vom 11.10.1955 - 27 III 54 - BayVBl. 1956, 279; Pencereci-Bluhm, LKV 1998, 172 (173 ff.); vgl. hierzu auch Saugier, a. a. O., S. 99).
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